Rechtsgut
Rechtsgut, Gut, in dem sich Lebensinteressen des Einzelnen und der Allgemeinheit verkörpern und das deshalb von der Rechtsordnung geschützt wird. Rechtsgüter sind z. B. das Leben des Menschen, seine körperliche Unversehrtheit, Gesundheit, Freiheit, Ehre und Eigentum. Als Rechtsgut gelten auch Ehe, Hausfrieden; Pflichttreue des Beamten. Da verschiedene Rechtsgüter miteinander
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