Hausfrieden
Hausfrieden, das Recht ungestörter Betätigung in Wohnung (dazu gehören auch Treppen, Keller und z. B. ein Wohnwagen), Geschäftsräumen und innerhalb eines befriedeten Besitztums (z. B. Garten, leer stehendes Haus) durch den Inhaber des Hausrechts. Das Hausrecht ist die Gesamtheit der rechtlich geschützten Befugnisse, über Haus und Hof tatsächlich
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