Realunion
Realunion, Staatenverbindung, in der zwei völker- und staatsrechtlich selbstständige Staaten nicht nur personell durch die Gemeinsamkeit des Staatsoberhaupts (Personalunion), sondern auch verfassungsrechtlich durch die Gemeinsamkeit leitender Institutionen dauerhaft verbunden sind.
Quellenangabe
Kostenlos testen
redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte
altersgerecht aufbereitet im Schullexikon
monatlich kündbar