Öffentliche Reaktionen
Die wachsende Erkenntnis der Gesundheitsgefährdung durch das Rauchen hat auch zu öffentlichen Maßnahmen zur gesundheitlichen Aufklärung geführt; nach der Tabakprodukt-Verordnung muss auf Werbeanzeigen und Verpackungen ein Hinweis auf die gesundheitliche Gefährdung und auf den Nikotin- und Kondensatgehalt angebracht werden. Darüber hinaus wurde der höchstzulässige Kondensatgehalt von Zigaretten auf 12 mg
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