römisches Recht

Zivilrecht

Das römische Zivilrecht überließ dem rechtlich selbstständigen, d. h. unter niemandes Gewalt stehenden Römer als »Hausvater« (Pater Familias) die Gewalt (dominium, »Hausgewalt«, »Eigentum«) über diejenigen Menschen, Tiere, Grundstücke und bewegliche Sachen, die sein Haus (domus) oder seine Familie (familia) bildeten. Dazu gehörte in alter Zeit oft auch die Ehefrau (uxor).

Quellenangabe

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