Psychotherapie in der Krankenversorgung
Die Ausübung von Psychotherapie in der Krankenversorgung ist in Deutschland durch die Psychotherapierichtlinien der Kassenärztlichen Bundesvereinigung geregelt. Die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung werden von den Krankenkassen dann übernommen, wenn die Durchführung der Behandlung in einem Gutachterverfahren bewilligt worden ist. Nach Abklärung der Krankheitsursachen und nach fünf probatorischen Sitzungen (diagnostische
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