Präsidialkanzlei
Präsidialkanzlei, im Deutschen Reich 1934–45 die aus dem Büro des Reichspräsidenten entwickelte Kanzleibehörde des Reichsoberhaupts (im Unterschied zur Reichskanzlei). Der Chef der Präsidialkanzlei (O. Meissner) stand seit 1937 im Rang eines Staatsministers.
Informationen zum Artikel
Quellenangabe