Prozesshandlung
Prozesshandlung, Bezeichnung für alle Handlungen des Gerichts, der Parteien oder beteiligter Dritter, die auf das Verfahren gestaltend einwirken (z. B. Terminbestimmung, Entscheidung, Erhebung oder Rücknahme der Klage). Sie stehen im Unterschied zu Realakten und Rechtsgeschäften. Die Wirksamkeit der Prozesshandlung hängt von bestimmten Prozesshandlungsvoraussetzungen ab, besonders Partei-, Prozess- und Postulationsfähigkeit,
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