Prokurator (Rechtsgeschichte)

Prokurator [lateinisch »Verwalter«] der, -s/...ˈtoren, Rechtsgeschichte:

Prozessvertreter einer Partei in einem gerichtlichen Verfahren, in Deutschland seit dem Ende des 15. Jahrhunderts. Im Unterschied zum Advokaten oblag ihm nicht die rechtliche Beratung der Parteien, sondern die formgerechte Vornahme der Prozesshandlungen. Schon im 16. Jahrhundert verflossen die Grenzen zwischen Prokuratur und Advokatur.

Quellenangabe

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