Prellerei
Prellerei, im Rechtssinn ein Unterfall des Betruges, besonders an Gastwirten, strafbar nach § 263 StGB; in Österreich nach § 146 StGB; das schweizerische StGB enthält in Artikel 149 als besonderen Tatbestand die Zechprellerei.
Informationen zum Artikel
Quellenangabe