Erschleichung (Recht)

Erschleichung, Recht:

das Herbeiführen eines Erfolges auf unmoralischem oder unrechtmäßigem Weg, besonders unter Umgehung gesetzlicher Vorschriften. Der Erschleichung von Leistungen macht sich strafbar (§ 265 a StGB), wer die Leistung eines Automaten, eines öffentlichen Zwecken dienenden Telekommunikationsnetzes, die Beförderung durch ein Verkehrsmittel oder den Zutritt zu einer Veranstaltung oder Einrichtung in

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