Preisausschreiben

Preis|ausschreiben, das öffentliche Aussetzen (Auslobung) einer Belohnung für eine innerhalb einer bestimmten Frist zu erbringende Leistung; über die Zuerkennung des Preises entscheidet zumeist ein Preisgericht (§ 661 BGB). Bei besonders leichten Preisausschreiben zu Werbezwecken liegt oft ein verdeckter Lotterievertrag vor. – Ähnliches gilt in Österreich (§§ 860, 860

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