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Polizeistrafrecht

Polizeistrafrecht, früher der Teil des Polizeirechts, der für die Verletzung bestimmter polizeilicher Gebots- und Verbotsvorschriften Kriminalstrafen vorsah. Heute wird die Verletzung derartiger Bestimmungen mit Geldbußen nach dem Ordnungswidrigkeitenrecht geahndet. Die der Gefahrenabwehr dienenden Übertretungstatbestände des StGB sind seit 1. 1. 1975 aufgehoben.

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