Polizeistrafrecht
Polizeistrafrecht, früher der Teil des Polizeirechts, der für die Verletzung bestimmter polizeilicher Gebots- und Verbotsvorschriften Kriminalstrafen vorsah. Heute wird die Verletzung derartiger Bestimmungen mit Geldbußen nach dem Ordnungswidrigkeitenrecht geahndet. Die der Gefahrenabwehr dienenden Übertretungstatbestände des StGB sind seit 1. 1. 1975 aufgehoben.
Quellenangabe