Polizeiliche Aufgaben und Befugnisse
Hauptaufgabe der Polizei ist die Gefahrenabwehr. Dem Polizeivollzugsdienst ist darüber hinaus die Mitwirkung bei der Verfolgung strafbarer Handlungen und Ordnungswidrigkeiten übertragen; sie beruht v. a. auf den Vorschriften der StPO (§ 163 u. a.) und dem Gesetz über die Ordnungswidrigkeiten. Ein bestimmter Kreis von Polizeibeamten hat als Hilfsbeamte der Staatsanwaltschaft
Quellenangabe