Ordnungsrecht
Ordnungsrecht, das je nach Landesrecht von den Polizei- bzw. Ordnungsbehörden anzuwendende Recht, das dem Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung dient. Früher meist unter der Bezeichnung Polizeirecht (z. B. Recht der Bau- oder Gewerbepolizei); in neuerer Zeit Inbegriff des in Spezialgesetzen des Bundes oder der Länder normierten Rechts zur Abwehr von Gefahren
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