Begriffsentwicklung
Seit Aufkommen des Begriffs im 15. Jahrhundert verstand man unter Polizei einen die gesamte Verwaltung umfassenden, geordneten Zustand des weltlichen Gemeinwesens. Im Absolutismus auf die innere Staatsverwaltung beschränkt, bezog sich Polizei im 18. Jahrhundert sowohl auf die Gewährleistung der Staatssicherheit als auch auf die Förderung der Wohlfahrt, die dem Untertanen
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