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Planerfüllungsprinzip

Plan|erfüllungsprinzip, als Verpflichtung zur Einhaltung des Plans Formalziel ökonomischen Handelns der Betriebe in einem System der Planwirtschaft. Der betriebliche Erfolg wird am Erfüllungsgrad bestimmter vorgegebener Zielgrößen (Plankennziffern) gemessen, die sich u. a. auf Art, Umfang und Qualität der Produktion, auf Arbeitsproduktivität und Betriebsgewinn beziehen. Vom Grad der Planerfüllung hängen

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