Rechtliches
Für Reiter und Führer von Pferden gelten die für den gesamten Fuhrverkehr einheitlich bestehenden Verkehrsregeln sinngemäß (§ 28 Straßenverkehrs-Ordnung). Für Schäden, die durch Pferde verursacht werden, besteht eine allgemeine deliktische Haftung (Gefährdungshaftung, §§ 833 f. BGB).
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