Auf eine identifizierte oder identifizierbare Person bezogene Daten

Informationen, die sich auf eine identifizierbare Person beziehen, sind solche, die der Person direkt oder indirekt zugeordnet werden können, z. B. die Nummer des Kfz-Kennzeichens eines von ihr als Halter angemeldeten Autos. Dabei ist es nicht erforderlich, dass diese Zuordnung der allgemeinen Öffentlichkeit möglich ist. Art. 4 Nr. 1 DSGVO führt näher

Mitwirkende

Ralph Zade

Quellenangabe

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