Outrightgeschäft

Outrightgeschäft [ˈaʊtraɪt-; englisch outright »völlig«; »vorbehaltlos«, »direkt«], Outright-Termingeschäft, Sologeschäft,

eine Form des Termingeschäftes, bei dem nicht gleichzeitig ein Gegengeschäft am Kassamarkt abgeschlossen wird. Im Unterschied zum Swapgeschäft wird z. B. beim Outright-Devisengeschäft ein Devisenbetrag zu einem bestimmten Fälligkeitsdatum entweder nur gekauft oder nur verkauft, ohne gleichzeitigen Abschluss eines entsprechenden Geschäfts am Kassamarkt. Dadurch entsteht ein Kursänderungsrisiko, oder eine entgegengesetzte

Quellenangabe

Kostenlos testen
  • redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte

  • altersgerecht aufbereitet im Schullexikon

  • monatlich kündbar

oder
Sie sind Lehrkraft? Starten Sie Ihren kostenlosen Test hier.