Organisationsverschulden

Organisationsverschulden, haftungsrechtlich der schuldhafte Verstoß gegen die Pflicht (v. a. eines Unternehmers), einen Betrieb so zu organisieren, dass die erforderliche Anleitung und Beaufsichtigung aller Beschäftigten gewährleistet ist. Führt das Organisationsverschulden zu einem Drittschaden, kann der Geschädigte den Unternehmer haftbar machen, ohne dass dieser sich auf die Möglichkeit der Entlastung

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