Organisationsdelikte
Organisationsdelikte, Straftaten, die in der Bildung, Fortführung oder Unterstützung verbotener (besonders verfassungsfeindlicher) Vereinigungen bestehen (z. B. §§ 84–87, 129, 129 a StGB). – Erstmals strafbar war die nach dem Londoner Abkommen vom 8. 8. 1945 und dem Kontrollratsgesetz Nummer 10 für strafbar erklärte Mitgliedschaft in einer vom Internationalen Militärtribunal
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