Bande (Strafrecht)

Bande [französisch »Truppe«, »Schar (von Soldaten)«], Strafrecht:

eine lose Gruppe von Personen, die sich ausdrücklich oder stillschweigend auf eine gewisse Dauer zur Begehung mehrerer, im Einzelnen noch unbestimmter Straftaten verabredet haben. Eine Bande besteht nach 2001 geänderter höchstrichterlicher Rechtsprechung aus mindestens drei (zuvor mindestens zwei) Personen. Sie setzt keine feste Organisation voraus. Dadurch unterscheidet sich die Bande

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