Rädelsführer

Rädelsführer [von älter Rädlein(s)führer, zu mittelhochdeutsch redelīn »Rädchen«, der Bezeichnung für die kreisförmige Formation einer Schar von Landsknechten],

Anführer einer Verschwörung, eines Aufruhrs oder Unfugs. Rädelsführer bei Weiterführung von für verfassungswidrig erklärten Organisationen (§§ 84, 85 StGB), bei verfassungsfeindlicher Sabotage (§ 88 StGB), bei der Gründung von oder der Beteiligung an kriminellen oder terroristischen Vereinigungen (§§ 129, 129 a StGB) und bei Meuterei von Soldaten (§ 27 Wehrstrafgesetz)

Quellenangabe

Kostenlos testen
  • redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte

  • altersgerecht aufbereitet im Schullexikon

  • monatlich kündbar

oder
Sie sind Lehrkraft? Starten Sie Ihren kostenlosen Test hier.