Ordinarius (Hochschulwesen)
Ordinarius [lateinisch »ordentlich«] der, -/...ri|en, Hochschulwesen:
die traditionelle, in der Bundesrepublik Deutschland bis 1976 übliche Amtsbezeichnung für den Inhaber eines planmäßigen Lehrstuhls (Ordinariats) an einer Universität, d. h. für den ordentlichen Professor in Unterscheidung zum außerplanmäßigen (außerordentlichen) Professor.
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