obligates Akkompagnement (Musik)
obligates Akkompagnement [- akɔ̃paɲˈmã], Musik:
eine Art der Begleitung, bei der die Begleitstimmen als selbstständige Stimmen (obligat) geführt sind, auch Melodieträger sein können und am motivisch-thematischen Geschehen teilnehmen. Das obligate Akkompagnement entstand ab der Mitte des 18. Jahrhunderts mit der schriftlichen Ausarbeitung des Generalbasses und ist seit der Instrumentalmusik der Wiener Klassik voll ausgebildet.
Quellenangabe