Obliegenheit
Obliegenheit, Rechtsgebot, das im eigenen Interesse der Beteiligten zu befolgen ist; Verhaltenspflicht im Rahmen eines Schuldverhältnisses (im Unterschied zur Leistungspflicht), z. B. die Mitwirkungspflicht (Pflicht bei Bestellung eines Porträts, dem Maler Modell zu sitzen). Die Einhaltung einer Obliegenheit steht dem Vertragspartner frei, d. h., die Obliegenheit ist nicht einklagbar.
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