Obiter Dictum

Obiter Dictum [lateinisch »das nebenbei Gesagte«] das, - -/- ...ta,

die Teile der Begründung eines Gerichtsurteils (v. a. von höchsten Gerichten), die über das zur Begründung der Entscheidung Erforderliche hinausgehen und deshalb von geringerer Aussagekraft und Bedeutung für spätere ähnliche Fälle sind. Im Gegensatz dazu stehen die »tragenden Gründe« (»Ratio Decidendi«), ohne die die Entscheidung nicht hinreichend begründet wäre und

Quellenangabe

Kostenlos testen
  • redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte

  • altersgerecht aufbereitet im Schullexikon

  • monatlich kündbar

oder
Sie sind Lehrkraft? Starten Sie Ihren kostenlosen Test hier.