Obiter Dictum
Obiter Dictum [lateinisch »das nebenbei Gesagte«] das, - -/- ...ta,
die Teile der Begründung eines Gerichtsurteils (v. a. von höchsten Gerichten), die über das zur Begründung der Entscheidung Erforderliche hinausgehen und deshalb von geringerer Aussagekraft und Bedeutung für spätere ähnliche Fälle sind. Im Gegensatz dazu stehen die »tragenden Gründe« (»Ratio Decidendi«), ohne die die Entscheidung nicht hinreichend begründet wäre und
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