Obödienz (katholisches Kirchenrecht)

Obödienz [lateinisch oboedientia »Gehorsam«] die, -,  katholisches Kirchenrecht:

die kanonische Gehorsamspflicht der Kleriker und Ordensangehörigen gegenüber ihren geistlichen Oberen (Papst, Bischof, Ordensoberer).

Quellenangabe

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