Nullifikation (Rechtsgeschichte)

Nullifikation [zu null und lateinisch facere, in Zusammensetzungen ...ficere »machen«] die, -/-en,  Rechtsgeschichte:

in den USA die Lehre, dass Einzelstaaten kraft ihrer fortbestehenden Souveränität (States' Rights) innerhalb ihrer Grenzen legislative und administrative Akte der Bundesregierung für ungültig erklären (»nullifizieren«) können. Sie wurde zuerst 1798 in den von J. Madison und T. Jefferson entworfenen »Kentucky and Virginia Resolves«, dann v. a. 1828 von J. C. Calhoun staatsrechtlich begründet

Quellenangabe

Kostenlos testen
  • redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte

  • altersgerecht aufbereitet im Schullexikon

  • monatlich kündbar

oder
Sie sind Lehrkraft? Starten Sie Ihren kostenlosen Test hier.