Innerer Notstand
Im Fall des inneren Notstands geht es um die Abwehr drohender Gefahren für den Bestand der Bundesrepublik oder die freiheitliche demokratische Grundordnung, die von innen kommen. Wenn die öffentliche Sicherheit gefährdet ist, ist dies in erster Linie Sache des betroffenen Bundeslandes, das dann auch Polizeikräfte anderer Bundesländer anfordern kann. Bei Vorliegen eines
Mitwirkende
Ralph Zade
Quellenangabe