Inhalte der bundesdeutschen Notstandsverfassung
Die 1968 verabschiedeten Notstandsregelungen, die bis heute fortbestehen, unterscheiden sich von denen in der Weimarer Reichsverfassung dadurch, dass sie nicht in einem Artikel konzentriert, sondern über zahlreiche Vorschriften verteilt sind. Die Notstandsregelungen im Grundgesetz sind nicht nur sehr viel umfangreicher als die in der Weimarer Verfassung, sondern auch deutlich detaillierter
Äußerer Notstand
Innerer Notstand
Mitwirkende
Ralph Zade
Quellenangabe