Notstand (öffentliches Recht)

Notstand, öffentliches Recht:

polizeilicher Notstand, eine Lage, in der eine eingetretene oder unmittelbar bevorstehende Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung weder durch die Heranziehung des Störers noch durch die eigenen, der Polizei zur Verfügung stehenden Mittel beseitigt werden kann. Zur Behebung der Gefahr kann die Polizei in solchen Fällen auch unbeteiligte

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