Religion
Die Verfassung (zuletzt geändert im Mai 2012) garantiert allen Bürgern mit Ausnahme des Königs Religionsfreiheit (Artikel 4 und 16 [zuvor Artikel 2 und 4]). Eine Sonderstellung nimmt die wichtigste und größte Religionsgemeinschaft, die evangelisch-lutherische Norwegische Kirche (»Norske Kirke«) mit ihrer traditionell engen Bindung an den norwegischen Staat, ein. Seit der
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