Recht
Nach der Landesverfassung von 1979 (mehrfach geändert) übt der Landtag (56 Abgeordnete, jeweils für 5 Jahre nach Verhältniswahlrecht gewählt) die Gesetzgebung aus und wählt die neunköpfige Landesregierung, an deren Spitze der Landeshauptmann steht. Den Landesbürgern und den Gemeinden sind Initiativ-, Einspruchs- und Beschwerderechte eingeräumt.
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