neufürstliche Häuser
neufürstliche Häuser, Fürstenhäuser im Heiligen Römischen Reich, die im Unterschied zu den altfürstlichen Häusern erst nach 1582 in den Reichsfürstenstand erhoben wurden. Seit 1641 war die Erhebung an die Zustimmung des Reichstages und den Erwerb einer Standesherrschaft gebunden.
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