Nebenleistung (Privatrecht)
Nebenleistung, Privatrecht:
Leistung, die aus einem Vertrag neben der den eigentlichen Vertragsgegenstand bildenden Hauptleistung (v. a. der Kaufpreis) geschuldet wird, z. B. Zinsen, Nutzungen, Kosten, Provisionen. Der Anspruch auf Nebenleistung verjährt mit dem Hauptanspruch (§ 217 BGB). – Nebenleistungsgesellschaft (Nebenleistungs-AG, § 55 Aktiengesetz, Nebenleistungs-GmbH, § 3 GmbH-Gesetz), Kapitalgesellschaft, deren Mitgliedern (Aktionären,
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