Nebenkosten (Betriebswirtschaftslehre)
Nebenkosten, Betriebswirtschaftslehre:
der Teil der Anschaffungskosten eines Vermögensgegenstandes, der über seinen Kaufpreis und eventuell nachträgliche Anschaffungskosten hinaus aufgewendet werden muss, um den Vermögensgegenstand zu erwerben und ihn in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen (§ 255 Absatz 1 HGB). Zu den Nebenkosten zählen z. B. Transportkosten, Zölle, Gebühren, Provisionen, Montagekosten, Grunderwerbsteuer beim Erwerb
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