Muttergesellschaft
Muttergesellschaft, Obergesellschaft,
im weiteren Sinn Unternehmen, das aufgrund einer Kapital- oder Stimmenmehrheit oder anderer Umstände einen beherrschenden Einfluss auf ein oder mehrere abhängige Unternehmen (Tochtergesellschaften, Untergesellschaften) ausübt. Im engeren Sinn wird die kapitalmäßige Beteiligung (in der Regel Mehrheitsbeteiligung) vorausgesetzt und zwischen Muttergesellschaft und Tochtergesellschaften ein Abhängigkeitsverhältnis vermutet. Die Muttergesellschaft bildet dann
Quellenangabe
Kostenlos testen
redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte
altersgerecht aufbereitet im Schullexikon
monatlich kündbar