Münzregal

Münzregal, Münzhoheit,

das dem Inhaber der Münzhoheit, dem Münzherrn, zustehende Hoheitsrecht zur Herstellung und Nutzung der Münze (Erhebung des Schlagschatzes, Wechselgewinn, Münzverkauf); ursprünglich dem König vorbehalten, in Deutschland im Mittelalter auch von den Kurfürsten und den übrigen Reichsständen ausgeübt. Heute wird das Münzregal in der Regel vom Staat wahrgenommen.

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