Missheirat
Missheirat, Mesalliance [mezaliˈãs, französisch],
in der ständisch organisierten Gesellschaft die Ehe zwischen Personen ungleichen Standes. Die Missheirat berührte nicht die Gültigkeit der Ehe, hatte aber nachteilige Rechtsfolgen für den unebenbürtigen Ehepartner, die Kinder und teilweise auch für die Erbberechtigung des Standeshöheren. (Ebenbürtigkeit)
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