Regionale Menschenrechtsdokumente
Neben globalen Abkommen zum Schutz der Menschenrechte gibt es auch auf regionaler Ebene Menschenrechtsdokumente. An der Spitze steht die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) von 1950, die durch eine Reihe von Zusatzprotokollen erweitert wurde und ihren geografischen Geltungsbereich durch zahlreiche Beitritte v. a. aus dem Gebiet der ehemaligen Sowjetunion vergrößerte.
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