Der internationale und völkerrechtliche Schutz der Menschenrechte
Auf die völkerrechtliche Ebene konnten die Menschenrechte erst im 20. Jahrhundert vordringen. Dies erklärt sich aus der Grundstruktur des Völkerrechts als eines Rechts der souveränen Staaten. Der Einzelmensch erhielt durch völkerrechtliche Rechtsnormen weder Rechte noch Pflichten. Im internationalen Bereich war der Einzelne allein auf den diplomatischen Schutz seines Heimatstaates angewiesen. Im
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