Mehrheitsgrundsatz

Mehrheitsgrundsatz, Majoritätsprinzip,

der Grundsatz, dass in Personenverbänden, Vertretungskörperschaften und Kollegialorganen bei Abstimmungen und Wahlen die Mehrheit entscheidet. Es gibt: absolute (mehr als 50 %) und relative Mehrheit (Erreichen der meisten Stimmen, aber nicht mehr als 50 % der Stimmen). Besonders wichtige Entscheidungen (z. B. Verfassungsänderungen, Satzungsänderung in Vereinen) verlangen oft

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