Mantelzession

Mantelzession, als Instrument der Kreditsicherung ein Rechtsgeschäft, bei dem sich der Kreditnehmer (nur schuldrechtlich) verpflichtet, künftige Forderungen aus seinem Geschäftsbetrieb nach ihrer Entstehung an den Kreditgeber abzutreten. Die Abtretung selbst erfolgt durch Übersendung von Listen mit Forderungsaufstellungen oder Ähnlichem an den Kreditgeber, mindestens in Höhe des Kreditbetrags.

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