Magistrat (Verwaltungsrecht)
Magistrat [lateinisch, zu Magister] der, -(e)s/-e,
im deutschen Verwaltungsrecht der städtische Gemeindevorstand bei Magistratsverfassungen (Gemeinde); in den österreichischen Städten mit eigenem Statut der bürokratische Hilfsapparat der Stadtorgane, der zusätzlich die Funktion einer untersten staatlichen Verwaltungsbehörde (Bezirksverwaltungsbehörde) wahrnimmt.
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