Magistrat (Verwaltungsrecht)

Magistrat [lateinisch, zu Magister] der, -(e)s/-e, 

im deutschen Verwaltungsrecht der städtische Gemeindevorstand bei Magistratsverfassungen (Gemeinde); in den österreichischen Städten mit eigenem Statut der bürokratische Hilfsapparat der Stadtorgane, der zusätzlich die Funktion einer untersten staatlichen Verwaltungsbehörde (Bezirksverwaltungsbehörde) wahrnimmt.

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