Luxemburger Kompromiss
Luxemburger Kompromiss, Vereinbarung der im Rat der EG vereinigten Vertreter der Mitgliedsstaaten vom 29. 1. 1966, sich bei bestimmten Beschlüssen, die an sich mit Mehrheit gefasst werden können, innerhalb eines angemessenen Zeitraumes um eine Einigung aller Mitglieder zu bemühen, wenn die Rechtsakte sehr wichtige Interessen eines Mitglieds berühren. Obwohl
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