Lieferbindung (Entwicklungspolitik)
Lieferbindung, Entwicklungspolitik:
Gewährung einer öffentlichen Kapitalhilfe im Rahmen der Entwicklungshilfe unter der Auflage, diese zum Kauf von Waren oder Leistungen aus dem Geberland zu verwenden. Die Lieferbindung wird häufig mit der Notwendigkeit einer Entlastung der Zahlungsbilanz im Geberland und mit der Sicherung von Arbeitsplätzen begründet (Beschäftigungswirksamkeit der Entwicklungshilfe). Für die Kapitalnehmer ergeben
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