außertarifliche Angestellte
außertarifliche Angestellte, AT-Angestellte,
Angestellte, die aufgrund ihrer Tätigkeitsmerkmale oder ihrer (höheren) Vergütung nicht unter den persönlichen Geltungsbereich des einschlägigen Tarifvertrags fallen. Diese Mitarbeiter nehmen eine arbeitsrechtliche Sonderstellung ein; maßgeblich sind allein die getroffenen einzelvertraglichen Vereinbarungen. Regelmäßig folgt aus der Stellung des außertariflichen Angestellten eine besondere Treuepflicht. Mit dieser korrespondiert die erleichterte Möglichkeit für
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