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Leichtlohngruppen

Leichtlohngruppen, Bezeichnung für die untersten Tarifgruppen in Tarifverträgen im gewerblichen Bereich, in die v. a. leichte und einfache Arbeiten, z. B. in der Fließfertigung, eingestuft wurden. In Leichtlohngruppen, die heute weitgehend verschwunden sind, waren vorwiegend die von Frauen ausgeübten Tätigkeiten erfasst. Zwar gibt es in den Tarifverträgen keine Frauenlohnabschläge

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